Kosten

01Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Leis­tungen werden nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peuten (GOP) ab­ge­rechnet. Nor­ma­ler­weise dauert eine Psy­cho­the­rapie zwi­schen 20 und 300 Stunden.

Durch meine Aus­bil­dungen vor allem in den USA bin ich auf Ul­tra­kurz­zeit- bzw. Kurz­zeit­the­rapie spe­zia­li­siert. Durch­schnitt­lich kommen meine Pa­ti­enten/Coa­chees zw. 2-10 Sit­zungen bis zum er­folg­rei­chen, nach­hal­tigen Ab­schluss zu mir. Es wird je nach Dia­gnosen und Be­hand­lungs­um­ständen gemäß der GOP zw. dem 2,3 - 3,5 fa­chen Satz ab­ge­rechnet. 

Im all­ge­meinen ge­niessen meine Kli­enten, dass durch den Ein­satz mo­derner, neu­ro­wis­sen­schaft­lich fun­dierter The­rapie- bzw. Coa­chin­gan­sätze die Be­hand­lungs­dauer deut­lich ver­kürzt werden kann, bei glei­cher Er­zie­lung von sta­biler Ver­än­de­rungen. Diese Ein­spa­rung von wert­voller Zeit bei über­le­genem The­ra­pie­er­folg stellt einen ein­deu­tigen Mehr­wert dieser em­pi­risch ge­si­cherten Me­thoden dar. Die Sinn­haf­tig­keit dieser Kurz­zeit­the­ra­pien wird ins­be­son­dere durch ak­tu­ellste Stu­dien aus den USA be­legt. Sollte ein er­höhter Satz als der 2,3 fache zum Ein­satz kommen, wird dies für Ihre Pri­vate Kran­ken­kasse ge­son­dert be­gründet. Viele Pri­vat­ver­si­che­rungen über­nehmen die Kosten; selbst­ver­ständ­lich ob­liegt es Ihnen, dies im Ein­zel­fall zu prüfen.

Es findet keine Ab­rechnug mit den ge­setz­li­chen Kran­ken­kasten statt. 

Hyp­no­the­rapie wurde am 27.03.2006 durch den Wis­sen­schaft­li­chen Beirat Psy­cho­the­rapie der Bun­des­re­gie­rung nach §11 PsychThG aner­kannt. Leis­tungen, welche keine the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lungen dar­stellen (Coa­ching, Su­per­vi­sion etc), werden ge­son­dert ab­ge­rechnet und sind um­satz­steu­er­pflichtig.